AGB
AGB
1. Allgemeines
Für den Geschäftsverkehr zwischen Hans-Jürgen Schulze und dem Auftraggeber gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Sie gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit Hans-Jürgen Schulze, auch wenn darauf nicht besonders Bezug genommen wird. Änderungen und Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung beider Vertragspartner wirksam.
2. Versand
Der Versand erfolgt ausschließlich zu Lasten und Gefahr des Empfängers. Sämtliche Preise sind Barzahlungspreise inkl. Mehrwertsteuer zuzüglich eventuell anfallender Verpackungs- und Transportkosten.
Die Ware ist umgehend nach Empfangnahme durch den Kunden oder seinen Beauftragten auf Transportschäden zu untersuchen. Feststellbare Transportschäden sind unverzüglich Hans-Jürgen Schulze schriftlich anzuzeigen. Verpackungsschäden muss sich der Kunde bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen schriftlich bestätigen lassen.
Angaben über Lieferfristen sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, es wurde ausdrücklich eine bestimmte Lieferfrist schriftlich vereinbart.
Schadensersatzansprüche gegen Hans-Jürgen Schulze wegen Nichterfüllung oder Verzuges sind ausgeschlossen, soweit weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von Hans-Jürgen Schulze. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die gelieferte Ware bis zum Eigentumsübergang weder zu verpfänden noch zur Sicherheit zu übereignen.
4. Schlussbestimmungen
Im kaufmännischen Verkehr ist Freiberg der Erfüllungsort und der Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten. Hans-Jürgen Schulze ist jedoch nach seiner Wahl berechtigt, Klage beim Gericht des Wohn- und Geschäftssitzes des Auftraggebers einzureichen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch solche zu ersetzen, die dem gewollten Zweck möglichst nahe kommen.
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